Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner ist:
HKS health solutions GmbH
Gewerbestrasse 32
5211 Lengau – AUSTRIA

Tel.: +43 (0)50 2150-0
Fax: 0800 / 240 4114-99
E-Mail: info@cordyxtreme.com

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der HKS-health-solutions GmbH Austria (nachfolgend HKS genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten HKS nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.hks-health-solutions.com in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von HKS erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von HKS gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.

3. Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können von HKS aus geschäftsüblichen Möglichkeiten frei gewählt werden. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Gefahrtragung an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden deckt die Transportversicherung, deshalb hat der Auftraggeber diese sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an HKS schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, bei denen die Lieferung zum genannten Termin mit der Bezeichnung „Fixliefertermin“ garantiert wird, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von HKS entstanden ist. Fehlmengen sind gem. § 377 Abs. 1 UGB binnen 14-tägiger Frist zu reklamieren. Fälle höherer Gewalt entheben HKS von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die HKS keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder HKS in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für HKS besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Endkundenbestellungen (Konsument) vor 16 Uhr beträgt die Lieferzeit üblicherweise 3 Werktage ab Bestellung (bei Zahlungsform Abbuchung und auf Rechnung) bzw. 3 Werktage ab Zahlungseingang (bei Zahlungsform Kreditkarte und Vorauskasse), Lieferbarkeit vorausgesetzt. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.

4. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist HKS nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. HKS behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von HKS gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt HKS eine entsprechende Anpassung der Preise, im Rahmen billigen Ermessens, vorzunehmen. HKS ist berechtigt, Vorauskasse bzw. Anzahlungen zu erheben.

6. Zahlung

Der Kaufpreis wird vorab an HKS überwiesen, per Kreditkarte, PayPal oder ApplePay bezahlt. HKS ist berechtigt Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Zahlungen jeder Art sind ausschließlich an die auf der Rechnung von HKS angeführten Konten vorzunehmen. HKS ist berechtigt für Mahnungen pauschale Spesen in Höhe von 11 Euro zu verrechnen.

Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Kunden zur Erstattung, sämtlicher HKS durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien entstehender Kosten und berechtigt HKS zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit. Weiters ist HKS in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 5% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von HKS gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen.

7.Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von HKS Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Der Kunde ist zwar berechtigt Waren bestimmungsgemäß an Endverbraucher weiter zu veräußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von HKS auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, HKS innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

HKS ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder die den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist HKS berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 7. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn HKS ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt HKS alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich eine entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. HKS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. HKS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für HKS. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt HKS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von HKS gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, HKS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

9.Gewährleistung und Haftung

HKS gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Lagerung, Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 378 UGB bleiben unberührt. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens binnen 14 Tagen nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es HKS frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

10 Schlussbestimmungen

Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.

Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Lengau / Austria.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg / Austria, als vereinbart sofern nicht zwingendes Konsumentenschutzrecht dem widerspricht. HKS ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klage einzubringen.

Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Fassung vom Oktober 2021